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Wie wird die Riester-Rente gefördert?


Der Staat fördert die Riester-Rente auf zwei Wegen:

  • Der Versicherte erhält zum einem vom Staat eine Altersvorsorgezulage. Diese setzt sich aus einer Grundzulage und einer Kinderzulage zusammen. Die Grundzulage beträgt derzeit 114 €, ab dem Beitragsjahr 2008 sogar 154 €. Der Förderberechtigte kann zudem für jedes Kind, für das ihm Kindergeld ausgezahlt wird, zusätzlich eine Kinderzulage von aktuell bis zu 138 € (ab 2008: 185 €) in Anspruch nehmen.

    Hinweis: Für ab 2008 geborene Kinder gibt es eine jährliche Kinderzulage von 300 €.
     
  • Zum anderen können die zum begünstigten Personenkreis gehörenden Steuerpflichtigen ihre Aufwendungen für eine zusätzliche Altersvorsorge bis zu bestimmten Höchstbeträgen (derzeit 1.575 €; ab 2008 2.100 €) als Sonderausgaben geltend machen. Hierfür steht bei der Einkommensteuererklärung die Anlage AV zur Verfügung. Das Finanzamt prüft dann, ob der Versicherte über die Zulagen hinaus Steuervorteile erhält.